Bewerber haben ihren Hauptwohnsitz gemäss Art. 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Wohnung seit mindestens zwei
Bewerber haben ihren Hauptwohnsitz gemäss Art. 23 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) zum Zeitpunkt der Bewerbung für die Wohnung se…