Wenn eine Liegenschaft etwa 140 Jahre alt ist und immer noch prächtig daherkommt, darf man diese ruhig ehrwürdig nennen.Die Denkmalpflege formuliert dies wie folgt:Ständerbau über mass …
Wenn eine Liegenschaft etwa 140 Jahre alt ist und immer noch prächtig daherkommt, darf man diese ruhig ehrwürdig nennen.Die Denkmalpflege fo…